Welche Abstände müssen eingehalten werden?

Sofern die Glasklemme eine Zulassung hat, sind die speziell geltenden Maße
auf der Artikeldetailseite unter dem Punkt Scheibengrößen aufgelistet.
Dies betrifft in erster Linie die Breite der Scheibe.
Im Allgemeinen sind jedoch folgende Abstände gleich:
Höhe der Scheibe: min. 800 mm bis max. 1000 mm
Die freien Kanten der Scheiben müssen durch die Geländerkonstruktion
oder angrenzende Scheiben vor unbeabsichtigten Stößen geschützt sein.
Dies wird auch durch ein Kantenschutzprofil, welches über die gesamte
Scheibenbreite angeordnet wird, erreicht.
Bei in Bohrungen gelagerten Scheiben aus VSG kann auf einen Kantenschutz verzichtet werden.
Abstand der Glaskante zum Handlauf bzw. Boden
ohne Kantenschutzprofil: min. 10 mm bis max. 50 mm
mit Kantenschutzprofil: min. 10 mm bis max. 120 mm
Abstand der Mittelachse Glasklemme
zur Glaskante: = 150 mm